Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
In meiner Praxis bestehen verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten für Psychotherapie. Gerne biete ich Ihnen ein Erstgespräch zum Kennenlernen, zur Indikationsstellung und zur weiteren Planung und Beratung an.
Privat Versicherte/Beihilfe
Private Krankenversicherung: Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nach vereinbartem Tarif können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren. Es empfiehlt sich vorab abzuklären, inwiefern und in welchem Maße eine Kostenübernahme gewährleistet ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe: Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Als Honorargrundlage gelten die Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung bei mir aufnehmen werden Ihre Daten nicht bei der Krankenkasse oder einer anderen offiziellen Behörde dokumentiert. Sie müssen keine Anträge bei der Krankenkasse stellen; Formulare und Gutachten entfallen, und wir können gemeinsam Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen und sind dabei nicht an Vorschriften der Krankenkassen gebunden. Als Honorargrundlage dienen die aktuellen Kostensätze nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).